Beiträge
Die Entrichtung des Beitrages erfolgt regelmäßig jedes Jahr zum ersten Montag im April.
¹ mit einem oder mehreren Kindern, sofern noch kein eigener Hausstand vorliegt und unabhängig vom Alter
² ab dem 7.Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18.Lebensjahr (soweit nicht im Familienbeitrag enthalten)
³ ab 18. Lebensjahr